Ihre Pflichten

 
Was sind die Pflichten der Hersteller?
Was verlangt die WEEE-Richtlinie von Ihnen?


Jeder Hersteller und Importeur, der in einem Land der Europäischen Union Elektro- und Elektronikgeräte auf den Markt bringt, ist für eine umweltverträgliche Entsorgung am Ende der Nutzungsdauer verantwortlich. Diese Vorschrift der EU-Richtlinie WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment) wurde in Deutschland 2005 in nationales Recht umgesetzt: das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

Das ElektroG schreibt überdies vor, dass je nach Gerätetyp bis zu 80 % des Gerätegewichtes wiederverwendet oder recycelt werden. Dies darf nur durch autorisierte Entsorgungsfachbetriebe geschehen. Der Hersteller hat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass alle gängigen Vorschriften und technischen Anleitungen, wie z.B. aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, eingehalten werden.

Seit März 2006 müssen Verbraucher ihre Altgeräte kostenlos zurückgeben können, und zwar an Sammelstellen, die von den Gemeinden eingerichtet werden. Die Bereitstellung der Sammel-Container, die Transportlogistik, das Zerlegen der Geräte und die Verwertung – das alles fällt in die Verantwortung der Hersteller.

Die vertragliche Bindung zu einem „beauftragten Dritten“ - Dienstleister und Entsorgungsfachbetriebe - ist zudem eine der notwendigen Voraussetzungen, um sich bei dem deutschen Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren zu lassen. Erst dann ist ein Vertrieb von Elektro- und Elektronikprodukten am deutschen Markt zugelassen.

Die betroffenen Hersteller sind also mit neuen logistischen, technischen und administrativen Pflichten konfrontiert. Diese binden Personalkapazität, erfordern spezielles Know-how und sind mit finanziellem Aufwand verbunden. Die effizienteste Lösung ist die Beauftragung eines versierten, externen Dienstleisters: EcologyNet Europe.

 
 
 
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