Fragen & Antworten

 
1. Welche Geräte fallen unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)?

Im ElektroG sind die folgenden Kategorien aufgeführt:

1. Haushaltsgroßgeräte
2. Haushaltskleingeräte
3. Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
4. Geräte der Unterhaltungselektronik
5. Beleuchtungskörper
6. Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge
7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
8. Medizinprodukte mit Ausnahme implantierter und infektiöser Produkte
9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
10.Automatische Ausgabegeräte


Weitere Einzelheiten finden Sie im Anhang I des ElektroG (siehe Downloads & Links).


2. Wie geht das eigentliche Einsammeln der Altgeräte vor sich?

Dafür sind – wie bisher – die Gemeinden zuständig. Verpflichtung der Geräte-Hersteller ist es, die von den Gemeinden dafür benötigten Behälter in fünf Geräte-Gruppen bereit zu stellen und abzutransportieren. Kunden von EcologyNet Europe brauchen sich darum natürlich nicht zu kümmern.

Die fünf Geräte-Gruppen:

1. Haushaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte
2. Kühlgeräte
3. Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
4. Gasentladungslampen
5. Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente.


3. Was geschieht mit gebrauchten Geräten, die schon vor vielen Jahren auf den Markt gebracht wurden und deren Hersteller womöglich gar nicht mehr existieren?

Sie können – wie die neueren Geräte – von den Verbrauchern bei den Sammelstellen der Gemeinden kostenfrei abgeliefert werden. Die Entsorgungspflicht wird auf die heute im deutschen Markt tätigen Hersteller ihrem aktuellen Marktanteil entsprechend aufgeteilt.


4. Um welche Mengen an Altgeräten geht es eigentlich insgesamt?

In Deutschland fallen nach Angaben des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI) pro Jahr rund 1,1 Millionen Tonnen gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte, von Handys bis zu Waschmaschinen, an.


5. Welche Kosten entstehen in der Folge des ElektroG?

Die Schätzungen des ZVEI bewegen sich zwischen jährlich 350 und 500 Millionen Euro.


6. Welche Gesetze müssen außer dem ElektroG beachtet werden?

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen, vor allem die Nachweisverordnung und die Transportgenehmigungsverordnung


7. Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen gegen das ElektroG?

Bis zu 50.000 Euro


8. Enthält das ElektroG noch weitere Vorschriften?

Ja. Mit Wirkung ab dem 1. Juli 2006 schränkt es die Verwendung einiger gefährlicher Stoffe (z.B. Quecksilber und Cadmium) in Elektro- und Elektronikgeräten ein.


9. Welche Funktion hat das Elektro-Altgeräte Register (EAR)?

Das EAR vergibt eine Registrierungs-Nummer und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den Herstellern im Sinne des ElektroG.

Weitere Informationen finden Sie auf der EAR-Internetseite (siehe Downloads & Links).


10. Für welche Kunden bietet EcologyNet Europe seine Dienstleistungen an?

Unsere Kunden sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. Europaweit nehmen wir ihnen ihre Entsorgungs-Verpflichtungen aus der WEEE-Richtlinie, bzw. aus den darauf beruhenden Ländergesetzen im B2B-Bereich ab. In Deutschland umfasst unsere Dienstleistung darüber hinaus die Entsorgung von Altgeräten von privaten Haushalten (B2C).

Zur Definition B2B und B2C siehe ElektroG (unter Downloads & Links).


11. Ist EcologyNet Europe in ganz Europa tätig?

Wir starteten im März 2006 in Deutschland mit der B2C- und B2B-Rücknahme. Wir arbeiten aber auch jetzt schon grenzüberschreitend, etwa bei der Verpflichtung qualifizierter Recycling-Unternehmen.
Darüber hinaus bieten wir die Rücknahme von B2B-Produkten europaweit an.


12. Wird EcologyNet Europe eigene Verwertungsanlagen betreiben?

Nein. Für Transport, Behandlung und Verwertung verpflichten wir spezialisierte Unternehmen, von deren Qualität wir uns überzeugt haben.


 
 
 
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